Anerkennung von EMDR als Methode in der Psychotherapie in Deutschland

12.02.2015 18:41

In Deutschland ist man da schon einen Schritt weiter.

 

Pressemitteilung:

Posttraumatische Belastungsstörungen: EMDR als Methode in der Psychotherapie anerkannt 

Berlin, 16. Oktober 2014 – Für die Behandlung gesetzlich krankenver-sicherter Patientinnen und Patienten, die an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden, steht zukünftig eine weitere psycho-therapeutische Methode zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesaus-schuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Be-schluss gefasst, der vorsieht, dass Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) als Behandlungsmethode im Rahmen eines um-fassenden Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefen-psychologisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psycho-therapie angewendet werden kann. 

„Patienten, die durch Ereignisse und Erfahrungen wie beispielsweise Vergewaltigung, Krieg, Entführung und Folter traumatisiert sind, steht mit EMDR eine weitere Methode in der ambulanten Psychotherapie zur Verfügung. Angesichts gravierender Symptome wie Angst und Suizid-gedanken und erheblicher psychischer Begleiterkrankungen, unter de-nen Patienten mit PTBS zu leiden haben, ist dies sehr zu begrüßen“, so Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Psychotherapie. „Der Nutzen der EMDR bei der Behandlung von Erwachsenen mit PTBS erwies sich im Bewertungsver-fahren des G-BA als wissenschaftlich belegt.“ 

Die Behandlungsmethode EMDR kann auch bei der Verarbeitung weite-rer als traumatisch erlebter Ereignisse und Erfahrungen, wie beispiels-weise nach Unfällen oder der Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit, angezeigt sein. Das Kernstück der Behandlung bildet nach der Begründerin, der US-Amerikanerin Francine Shapiro, die „Desensibi-lisierung“. Dabei soll durch kurzzeitiges Inkontakttreten mit der belasten-den Erinnerung bei gleichzeitiger bilateraler Stimulation wie rhythmische Augenbewegungen, Töne oder kurze Berührungen etwa des Handrü-ckens die Blockierung aufgehoben und eine zügige Verarbeitung der belastenden Erinnerung ermöglicht werden. 

Der G-BA bewertet psychotherapeutische Behandlungsformen – ebenso wie andere medizinische Methoden – nach einem festgelegten Verfah-ren. Überprüft wird dabei, ob psychotherapeutische Verfahren, Metho-den oder Techniken medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind und ob sie für Patientinnen und Patienten einen wissenschaftlich belegten Nutzen haben. 

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu-nächst zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemein-samen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychothera-peutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland